Allgemeine Geschäftsbedingungen des Skiclubs Schiltach e.V.

Ski- und Snowboardkurse

§ 1 Kursanmeldungen/Buchungen: Wir bitten Sie, sich so früh wie möglich per E-Mail oder telefonisch für einen Kurs anzumelden. Alle Buchungen sind via Internet über unsere Homepage (Anmeldeformular) oder telefonisch unter den angegebenen Kontaktdaten möglich. Ein Anrecht auf Teilnahme am Kurs besteht nur nach einer Bestätigung des Skiclub Schiltach e.V..

§ 2 Kurs- und Teilnehmergebühren: Unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung per E-Mail ist die fällige Kursgebühr auf das Konto des Skiclub Schiltach e.V. zu überweisen. Nur dann gilt eine Anmeldung als vollständig. Für nachträgliche, direkt am Kurs- oder Veranstaltungsort erfolgte Anmeldungen ist die Kurs- oder Teilnahmegebühr direkt an den jeweiligen Ski- oder Snowboardlehrer in bar zu bezahlen.

§ 3 Absage einer Anmeldung: Der Skiclub Schiltach e.V. hat das Recht, bei schlechten Witterungsbedingungen eine Anmeldung vor Kursbeginn zu stornieren. Ein Ausweichtermin kann mit dem Teilnehmer vereinbart werden. Wenn keine Vereinbarung möglich ist, erfolgt eine Rückerstattung der bezahlten Gebühren oder Teilnehmerbeträge.

§ 4 Liftkarten bei Ski- und Snowboardkursen: Liftkarten sind bei allen Ski- und Snowboardkursen im Preis enthalten und werden von der Skikursleitung beschafft.

§ 5 Zeiten bei Ski- und Snowboardkursen: Der Skiclub Schiltach e.V. haftet nicht für ausgefallene Kurszeiten, die durch den Kunden selbstverschuldet entstanden sind. Bei schlechten Witterungs- und Schneeverhältnissen entscheidet allein der Skiclub Schiltach e.V., ob eine Kursunterbrechung nötig ist. Hierbei wird der Sicherheitsaspekt über die gefährlichen Umstände für eine Unterbrechung zur Entscheidung herangezogen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6 Haftung der Kursteilnehmer bei Ski- und Snowboardkursen: Für eine unerlaubte Entfernung vom Ski- oder Snowboardkurs übernimmt der Skiclub Schiltach e.V. keine Haftung. Wenn ein Kursteilnehmer seine Gruppe verlässt, muss er sich selbst (bei Kindern die Eltern oder sonstige erziehungsberechtigte Personen) bei dem eingeteilten Ski- oder Snowboardlehrer abmelden.

§ 7 Ausschluss vom Ski- oder Snowboardkurs: Bei einem unangemessenen Verhalten eines Kursteilnehmers während des Kurses kann der Skiclub Schiltach e.V. den Kursteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen. Hierbei erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühren.

§ 8 Körperliche Verfassung / Alter bei Ski- und Snowboardkursen: Voraussetzung für unsere Ski- und Snowboardkurse bei allen Altersstufen ist eine gute körperliche Verfassung. Falls ein Teilnehmer aufgrund von Problemen mit seiner Gesundheit oder körperlichen Verfassung einen Kurs vorzeitig abbrechen muss, erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühren. Kursteilnehmer müssen bei Beschwerden oder Bedenken vor Kursbeginn ihren Hausarzt befragen.

§ 9 Rücktritt eines Teilnehmers bei Kursen und bei Ausfahrten: Bis drei Tage vor Beginn eines Ski- oder Snowboardkurses wird bei Rücktritt eines Teilnehmers die Kursgebühr zurückerstattet. Anschließend ist eine Rückerstattung nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Rückerstattungen für versäumte Kurstage sind ausgeschlossen. Anspruch auf eine Ersatzleistung besteht nicht.

§ 10 Sicherheitsaspekte: Beim Ski- und Snowboardfahren gelten die FIS-Verhaltens-Regeln. Den Anweisungen des Ski- oder Snowboardlehrers ist Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer hat selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Die Ausrüstung muss von einem Fachgeschäft überprüft und eingestellt werden. Skikursteilnehmer müssen Stöcke mitbringen. Es gilt für alle Teilnehmer Helmpflicht. Es ist der Witterung angepasste Kleidung zu tragen inklusive Ski- oder Sonnenbrille. Teilnehmer der Snowboardkurse müssen spezielle Snowboardhandschuhe tragen, die Verwendung eines Rückenprotektors wird empfohlen. Sicherheitsmängel an der Sportausrüstung können zum Ausschluss am Kurs führen.

Ausfahrten – ein- oder mehrtägig

§ 11 Organisation von Ausfahrten: Bei der Organisation und Durchführung von Ski- und Snowboardkursen und von Ausfahrten sind möglichst öffentliche Verkehrsmittel oder ein Bus zu benutzen. Falls es aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund sachlicher Erwägungen nicht sinnvoll oder nicht möglich sein sollte, nutzen die Teilnehmer ihr Privatfahrzeug und bilden möglichst Fahrgemeinschaften. Falls aufgrund von einer größeren Zahl von Abmeldungen die Nutzung eines Busses nicht mehr wirtschaftlich ist, kann der Verein eigenständig entscheiden, auf private Fahrzeuge auszuweichen. Die kalkulierten Buskosten werden in diesem Fall von der Gebühr abgezogen und zurückerstattet. Falls durch diese Entscheidung – auf den Bus zu verzichten – ein Rücktritt von der Veranstaltung begründet wird, wird die gesamte Teilnehmergebühr erstattet.

§ 12 Anmeldung und Buchung: Wir bitten Sie, sich so früh wie möglich per E-Mail oder telefonisch für unsere ein- oder mehrtägige Ausfahrten anzumelden, wenn eine Anmeldung erforderlich sein sollte. Alle Buchungen sind via Internet über unsere Homepage (Anmeldeformular) oder telefonisch unter den angegebenen Kontaktdaten möglich. Ein Anrecht auf Teilnahme an der Ausfahrt besteht nur nach einer Bestätigung des Skiclub Schiltach e.V..

§ 13 Teilnehmergebühren: Unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung per E-Mail ist die fällige Gebühr auf das Konto des Skiclub Schiltach e.V. zu überweisen. Nur dann gilt eine Anmeldung als vollständig.

§ 14 Haftung der Teilnehmenden: Wer sich bei einer Ausfahrt eigenständig entfernt und eigene Aktivitäten durchführt, trägt auch allein das Risiko und übernimmt dafür die Haftung, der Skiclub Schiltach e.V. ist dann nicht mehr haftbar zu machen. Wenn ein Teilnehmer die Gruppe verlässt, muss er sich selbst (bei Kindern die Eltern oder sonstige erziehungsberechtigte Personen) bei dem Veranstaltungsleiter abmelden. Der Skiclub Schiltach e.V. haftet nicht für persönliche Gegenstände, die während der Ski- und Snowboardkurse und bei sonstigen Veranstaltung verlorengehen oder beschädigt werden.

§ 15 Haftung des Vereins: Im Falle von Naturgewalten, Anordnungen einer Regierung, Streiks, politische Unruhen, Krieg, technische Defekte oder anderen Umständen, die der Skiclub Schiltach e.V. nicht zu vertreten hat, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt von der Veranstaltung berechtigt.

§ 16 Ausschluss von einer Veranstaltung: Bei einem unangemessenen Verhalten eines Teilnehmers während einer Veranstaltung kann der Skiclub Schiltach e.V. den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Hierbei erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Gebühren.

§ 17 Körperliche Verfassung / Alter bei Veranstaltungen: Voraussetzung für eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist eine gute körperliche Verfassung. Falls ein Teilnehmer aufgrund von Problemen mit seiner Gesundheit oder körperlichen Verfassung eine Veranstaltung vorzeitig abbrechen muss, erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Gebühren. Teilnehmer müssen bei Beschwerden oder Bedenken vor Beginn ihren Hausarzt befragen.

§ 18 Rücktritt eines Teilnehmers bei Ausfahrten: Der Rücktritt von einer Ausfahrt ist schriftlich gegenüber dem Verein zu erklären. Bis sieben Tage vor Beginn einer Ausfahrt wird bei Rücktritt eines Teilnehmers die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% zurückerstattet. Anschließend ist eine Rückerstattung (abzüglich der 10% Bearbeitungsgebühr) nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Rückerstattungen für versäumte Veranstaltungstage sind ausgeschlossen. Anspruch auf eine Ersatzleistung besteht nicht.

§ 19 Sicherheitsaspekte: Beim Ski-Ausfahrten gelten die FIS-Regeln, bei allen weiteren Ausfahrten sind die jeweils gültigen Regelungen zu beachten (Wegenutzung, Verkehrsregelung, Tragen von Schutzkleidung usw.). Den Anweisungen des Veranstalters ist jeweils Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Die Ausrüstung muss überprüft und eingestellt sein. Es gilt für alle Teilnehmer bei Ski- und Snowboardausfahrten und bei Mountainbikeausfahrten eine Helmpflicht. Es ist bei allen Ausfahrten der Witterung angepasste Kleidung zu tragen, inklusive Ski- oder Sonnenbrille. Teilnehmer, die Snowboard fahren, müssen spezielle Snowboardhandschuhe tragen, die Verwendung eines Rückenprotektors wird empfohlen. Sicherheitsmängel an der Sportausrüstung können zum Ausschluss an der Veranstaltung führen.

Versicherungsschutz, Datenschutz und Bildrechte

§ 20 Versicherungsschutz: Eine Teilnahme an unseren Ski- und Snowboardkursen und bei Ausfahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Wintersport, Bergwandern oder Mountainbikeausfahrten sind mit Verletzungsrisiken verbunden. Jedem Teilnehmer werden der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, sowie eine Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Jeder Teilnehmer muss für seine Versicherungen selbst sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz über den Skiclub Schiltach e.V.. Der Skiclub Schiltach e.V. haftet nicht für Unfälle jeglicher Art. Auch nach sorgfältigster Planung der Ski- und Snowboardkurse und der Ausfahrten des Skiclub Schiltach e.V. kann eine Verletzungsgefahr nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko einer Verletzung bleibt immer, wofür wir keine Haftung übernehmen. Bei mehrtägigen Ausfahrten, bei denen der Skiclub Schiltach mindestens zwei Leistungen erbringt (Bus, Hotel, Liftkarten …) und diese als Reisepreis vor Ende der Reise einfordert, schließt der Verein eine Insolvenzversicherung ab.

§21 Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder: Mitglieder des Vereins sind grundsätzlich über den Badischen Sportbund Freiburg e.V. bei der ARAG versichert. Die Versicherungsnummer bei der ARAG lautet: 16/371760. Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungen:

  • Unfall: Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
  • Haftpflicht: Vereine sowie Sportler werden vor Schadensersatzansprüchen geschützt.
  • Rechtschutz: Die Rechte des Vereins werden im Rechtsschutzfall bis zu einem Höchstbetrag geschützt.
  • Umwelt-Haftpflicht: Für Schadensersatzansprüche bei Umweltschäden wird gehaftet.
  • Krankenversicherung: Kosten werden z.B. bei Zahn- oder Brillenschäden ersetzt.

Diese Versicherungen sind jedoch nur eine Ergänzung zu den privaten Versicherungen und ersetzen diese nicht. Weitere Infos zum Versicherungsschutz finden Sie unter: https://youtu.be/HaxzedkUuwA Nichtmitglieder sind von jeglichem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

§ 22 Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten: Der Skiclub Schiltach e.V. ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten. Die gespeicherten Daten können jederzeit eingesehen werden. Die Löschung der Daten erfolgt nach Austritt aus dem Verein oder nach Beendigung der jeweiligen Kurse bzw. Veranstaltungen.

§ 23 Bildrechte: Dem Skiclub Schiltach e.V. wird das Recht eingeräumt, Fotos und Bilder, die durch die Skischule oder den Veranstalter gemacht wurden und den/die Teilnehmer zeigen, auf ihrer Internetseite und in der Presse zu veröffentlichen.

§ 24 Salvatorische Klausel: Sollte einer der oben genannten Punkte dieser AGB unwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bedingungen. Es gelten dann ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 09.12.2023